Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht? Möchten Sie sicher gehen das Ihre nähesten Angehörigen und Freunde nicht leer ausgehen? Jeder vierte Bundesbürger stirbt wesentlich früher, als es die statistisch durchschnittliche Lebensdauer erwarten lassen würde.
Im plötzlichen Todesfall fehlt dann die notwendige erbrechtliche Vorsorge, welche zu Lebzeiten hätte geregelt werden müssen. Eine vorausschauende Vermögensnachfolgeregelung schafft nicht nur Sicherheit, sondern vermeidet auch das Entstehen von Erbstreitigkeiten. Hierbei ist die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern zwingend notwendig.
Dies gilt im besonderen Maße wenn Unternehmensnachfolgen geregelt werden müssen. Der Aufbau und der Erhalt ist die Lebensaufgabe eines jeden Unternehmers. Gerade bei wichtigen Themen wie die Unternehmensnachfolge werden jedoch häufig keine oder nur unzureichende Regelungen getroffen. Dies kann gravierende Auswirkungen im Erbfall haben.
Natürlich ist die Bestimmung eines Nachfolgers nicht immer leicht. Insbesondere gilt es gesellschaftsrechtliche und familiäre Umstände zu berücksichtigen. Streitigkeiten sind oft vorhersehbar. Hier unterstützen wir Sie eine sinnvolle und zufriedenstellende Lösung zu finden.
Aber auch wenn bei Ihnen ein Erbfall eingetreten ist, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir helfen Ihnen, dass die eigenen Erbrechte vollständig ausgeschöpft und unbegründete Ansprüche Dritter abgewehrt werden.
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