Keine Angst vor unüberschaubaren Kosten.
In einem ersten Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten und eventuell anfallende Belastungen im Vorfeld ab.
Unser Honarar richtet sich hierbei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei besonders bedeutenden oder aufwendigen Fällen kann mit dem Mandanten eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen werden.
Selbstverständlich arbeiten wir mit allen am Markt befindlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Sind Sie Inhaber einer solchen Police holen wir gerne deren Deckungszusage für Ihr Mandat ein. Doch auch wenn Sie nicht im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, beziehungsweise diese die Kostendeckung verweigert, existieren bei entsprechenden Erfolgsaussichten Möglichkeiten der Prozessfinanzierung. Häufig kann für gerichtliche Verfahren auch Prozesskostenhilfe beantragt und durchgesetzt werden. Sprechen Sie uns an.
Einen ersten Überblick über eventuell anfallende Belastungen kann Ihnen auch der Prozesskostenrechner der Allianz vermitteln.
Weiterführende Informationen: